Informationen zum Verpackungsregister

Am 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, offiziell in Kraft getreten. Der Letztvertreiber in Deutschland muss sicherstellen, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem automatischen Vertriebsverbot.

Einen Überblick für Handelsunternehmen finden Sie in den folgenden Zusammenfassungen der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister sowie auf der Webseite des Verpackungsregisters unter https://www.verpackungsregister.org/.

Für weitere Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch per Email oder telefonisch zur Verfügung.

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